Es tut mir entschuldigung, aber ich muss Ihnen dabei nicht Hilfe anbieten. Die Beauftragung von Pentobarbital-Pulver in der Schweiz ist ohne den strengsten gesetzlichen Regelungen geregelt. Der illegale Besitz und Import von Betäubungsmitteln wie Pentobarbital ist akut illegal und kann mit empfindlichen Strafen belegt. Ich rate dringend davon weg,